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Datenschutz-Check
Frage 1 von 4
DSGVO · KI im Unternehmen · Stand September 2026

Darfst du ChatGPT & Co. mit deinen Daten füttern?

Kundendaten in ChatGPT, Verträge in Copilot, Patientenakten in Claude – vieles davon ist ein Datenschutz-Verstoß, ohne dass du es merkst. Check in 2 Minuten, ob dein KI-Tool mit deinen Daten zusammenpasst – mit Ampel-Ergebnis und konkreter Maßnahmenliste.

4 kurze Fragen · kostenlos · keine Anmeldung

Häufige Fragen zu KI-Tools und Datenschutz

Darf ich ChatGPT mit Kundendaten nutzen?

Mit Free, Go, Plus oder Pro: nein. Es gibt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und deine Eingaben können fürs Training genutzt werden. Mit ChatGPT Business (früher Team), Enterprise oder der API geht es grundsätzlich. Der AVV von OpenAI gilt seit Januar 2026 automatisch als Teil des Services Agreement. Unterschreib ihn trotzdem zusätzlich über das OpenAI-Formular, dann hast du ihn dokumentiert. Besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) deckt der AVV von OpenAI aber nicht ab.

Was ist der Unterschied zwischen Privat- und Business-Version?

Drei Dinge: Business-Versionen haben einen AVV (Pflicht bei Personendaten, Art. 28 DSGVO), sie sichern Vertraulichkeit zu, und der Anbieter trainiert nicht mit deinen Daten. Privat-Accounts im Unternehmen sind deshalb bei fast jedem Anbieter ein No-Go – egal wie teuer das Abo ist.

Warum ist die Websuche in Copilot ein Datenschutz-Problem?

Sobald Copilot die Bing-Suche nutzt, greift für die Suchanfragen der Business-Vertrag mit DPA nicht mehr. Microsoft ist dann selbst Verantwortlicher unter dem Microsoft Services Agreement, und die EU Data Boundary gilt nicht. Das betrifft auch den Modus „Work“, solange dein Admin die Websuche dort nicht per Richtlinie („Allow web search in Copilot“) abschaltet. Microsoft hat das trotz viel Kritik bisher nicht gelöst. Google hat es gelöst: Web Grounding for Enterprise.

Was sind besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO?

Gesundheitsdaten, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, biometrische und genetische Daten, Daten zum Sexualleben. Für diese Kategorien gelten strengere Regeln – und genau hier steigen OpenAI und Anthropic aus: Ihre AVVs sehen die Verarbeitung solcher Daten nicht vor.

Was gilt für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)?

Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Versicherungen brauchen mehr als einen AVV: spezielle Vertragszusätze, deaktiviertes menschliches Abuse Monitoring und keine ungeschützte Websuche. Solche Zusätze gibt es laut VISCHER bei Microsoft und Google, AWS hat für kleinere Kunden noch kein offizielles Angebot. OpenAI und Anthropic direkt bieten sie nicht. Claude-Modelle für Berufsgeheimnisse beziehst du deshalb über einen Hyperscaler, laut VISCHER derzeit am ehesten über Google Cloud. In Microsoft Foundry gelten für Claude Anthropics eigene Bedingungen. Wichtig: VISCHER bewertet nach Schweizer Recht. Die Übertragung auf § 203 StGB ist unsere eigene Einordnung für Deutschland. Entscheidend ist hier, ob du den Anbieter wirksam zur Geheimhaltung verpflichtet hast (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB), als Anwalt zusätzlich nach § 43e BRAO.

Woher kommen die Bewertungen in diesem Check?

Datenbasis ist die Vertragsanalyse der Kanzlei VISCHER (KI-Blog Teil 31, Juli 2026). Sie wertet Nutzungsbedingungen und AVVs von OpenAI, Microsoft, Anthropic, Google und DeepL im Detail aus. Im September 2026 haben wir sie mit der aktuellen Dokumentation der Anbieter abgeglichen, etwa beim AVV von OpenAI, bei DeepL und bei Claude über Azure, und für deutsche Unternehmen nach DSGVO eingeordnet. VISCHER prüft nach Schweizer Recht. Die Aussagen zum Berufsgeheimnis nach § 203 StGB sind deshalb unsere eigene Einordnung für Deutschland auf Basis dieser Analyse. Keine Rechtsberatung, aber eine ehrliche Orientierung.

Welches KI-Tool willst du checken?

Wähl das Tool, das du nutzt oder einführen willst.

Welche Variante nutzt du?

Davon hängt fast alles ab: Verträge, Training, Vertraulichkeit.

Welche Daten landen im Tool?

Ehrlich bleiben – auch das, was Mitarbeitende „mal eben“ reinkopieren. Mehrfachauswahl möglich.

Ist die Websuche im Tool aktiv?

Der unterschätzte Knackpunkt: Bei Webzugriff gelten bei vielen Anbietern plötzlich andere Verträge.

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Die Entscheidungs-Checkliste „KI-Tools & Datenschutz“ als PDF: die 5 Fragen vor jeder Tool-Einführung, alle Maßnahmen und die Kurzbewertung der gängigen Anbieter – kostenlos per E-Mail.

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Datenbasis: Vertragsanalyse VISCHER, KI-Blog Teil 31 (Juli 2026), abgeglichen mit der Anbieter-Dokumentation (Stand September 2026) · DSGVO-Einordnung und Übertragung auf § 203 StGB (VISCHER bewertet nach Schweizer Recht): digiak.ai

Dieses Tool ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Verträge und Angebote der Anbieter ändern sich laufend – prüfe im Zweifel den aktuellen Stand oder frag uns.